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ImpressumDatenschutzAGBsVertragsbedingungenMarketplace-Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen für den Förderbuddy Marketplace

Stand: April 2026

1. Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des Förderbuddy Marketplace durch registrierte Nutzerinnen und Nutzer mit entsprechendem Marketplace-Zugang.

Sie gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Vertragsbedingungen sowie der Datenschutzerklärung von Förderbuddy in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Mit jeder Lead-Einmeldung, jedem Lead-Kauf, jeder Lead-Rückgabe sowie jeder sonstigen Marketplace-Nutzung bestätigt die Nutzerin bzw. der Nutzer die Geltung dieser Nutzungsbedingungen.

2. Betreiber und Projektstruktur

Förderbuddy ist ein gemeinsames Projekt der MN Management GmbH und der netwiss OG.

Die Website, Domain und Marke „Förderbuddy“ werden von der MN Management GmbH betrieben bzw. gehalten.

Die technische Plattform, die Registrierung, der Kaufprozess, die technische Abwicklung des Marketplace sowie die Plattformnutzung werden von der netwiss OG betrieben.

3. Zugang zum Marketplace

Der Zugang zum Marketplace richtet sich nach dem jeweils gebuchten Leistungsumfang und den damit verbundenen Berechtigungen.

Welche Marketplace-Funktionen einer Nutzerin oder einem Nutzer zur Verfügung stehen, ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung, dem gebuchten Paket sowie den auf der Plattform ausgewiesenen Berechtigungen.

Förderbuddy ist berechtigt, Marketplace-Zugänge jederzeit zu prüfen, einzuschränken, zu sperren oder zu entziehen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen oder ein Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen besteht.

4. Lead-Einmeldung

Nutzerinnen und Nutzer mit entsprechender Berechtigung können Leads über die dafür vorgesehenen Funktionen im Marketplace einmelden.

Ein Lead ist ein Kontakt, eine Anfrage oder ein förderrelevantes Projekt, das zur möglichen weiteren Bearbeitung, Ansprache oder Vermittlung im Marketplace bereitgestellt wird.

Die einmeldende Person ist verpflichtet, sämtliche Angaben nach bestem Wissen vollständig, richtig, aktuell und sachlich nachvollziehbar zu machen.

Die Einmeldung offenkundig unrichtiger, unvollständiger, irreführender, missbräuchlicher oder wertloser Leads ist unzulässig.

Als Duplicate gilt insbesondere ein Lead, der bereits im Marketplace vorhanden ist, bereits wirksam gekauft wurde oder nach sachlicher Prüfung denselben Ursprungskontakt und dasselbe Projekt betrifft.

Förderbuddy ist berechtigt, eingemeldete Leads vor, während oder nach der Veröffentlichung im Marketplace zu prüfen, zu ergänzen, zurückzustellen, zu löschen, nicht freizugeben oder zusätzliche Informationen anzufordern.

5. Rechtliche Verantwortung des Lead-Einmelders

Die einmeldende Person gewährleistet, dass für die Übermittlung und Nutzung der Lead-, Kontakt- und Projektdaten eine gültige rechtliche Grundlage besteht.

Die einmeldende Person gewährleistet insbesondere, dass alle erforderlichen Zustimmungen, Einwilligungen oder sonstigen rechtlichen Berechtigungen vorliegen, soweit diese für die Lead-Einmeldung, die Datenweitergabe oder die spätere Kontaktaufnahme erforderlich sind.

Dies gilt besonders für den Ursprungskontakt sowie für jede Form der geplanten Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon oder auf anderem Kommunikationsweg.

Die einmeldende Person ist dafür verantwortlich, dass die Einmeldung des Leads und die weitere Bearbeitung datenschutzrechtlich und sonst rechtlich zulässig sind.

Soweit Daten nicht direkt bei der betroffenen Person erhoben wurden, können zusätzliche Informationspflichten bestehen. Die Verantwortung für die rechtmäßige Ausgangseinmeldung und Zulieferung des Leads verbleibt bei der einmeldenden Person.

6. Darstellung von Leads im Marketplace

Im Marketplace können Leads zunächst ganz oder teilweise anonymisiert dargestellt werden.

Die konkrete Darstellung, Sichtbarkeit, Anonymisierung und Informationsdichte eines Leads liegt im Ermessen von Förderbuddy.

Erst nach erfolgreichem Kauf und nach Belastung des entsprechenden Credit-Guthabens erhält die kaufende Person Zugriff auf die vollständigen bzw. weitergehenden Lead-Informationen.

Vor dem wirksamen Kauf eines Leads ist jede unmittelbare oder mittelbare Umgehung des Marketplace, insbesondere der Versuch einer Kontaktaufnahme auf Basis anonymisierter oder teilweise sichtbarer Informationen, unzulässig.

7. Lead-Kauf

Leads können ausschließlich von Nutzerinnen und Nutzern gekauft werden, denen diese Funktion laut gebuchtem Leistungsumfang und aktueller Berechtigung zur Verfügung steht.

Voraussetzung für den Kauf ist ein ausreichendes verfügbares Credit-Guthaben.

Ein Kauf auf Kredit oder ein negatives Credit-Guthaben ist ausgeschlossen.

Mit dem Lead-Kauf

  • wird der Kaufvorgang verbindlich ausgelöst,
  • werden die entsprechenden Credits unmittelbar belastet,
  • und erhält die kaufende Person Zugriff auf die vollständigen oder weitergehenden Lead-Informationen.

Mit dem Kauf bestätigt die kaufende Person zusätzlich die Geltung dieser Nutzungsbedingungen.

Der Kauf eines Leads begründet keine Garantie und keine Zusicherung dafür, dass daraus ein Auftrag, eine Beauftragung, eine Antragseinreichung, eine positive Förderentscheidung oder eine Auszahlung von Fördermitteln entsteht.

8. Rückgabe von Leads innerhalb von 48 Stunden

Die kaufende Person kann einen gekauften Lead innerhalb von 48 Stunden ab Kaufzeitpunkt zur Prüfung an Förderbuddy zurückgeben. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist der im System protokollierte Kaufzeitpunkt.

Voraussetzung für die Rückgabe ist eine verpflichtende Begründung im dafür vorgesehenen Systemfeld.

Rückgaben ohne nachvollziehbare Begründung müssen nicht bearbeitet werden.

Nach Eingang der Rückgabe prüft Förderbuddy den Vorgang.

Förderbuddy ist berechtigt,

  • die Rückgabe anzunehmen,
  • die Rückgabe abzulehnen,
  • zusätzliche Informationen oder Nachweise anzufordern,
  • den Lead erneut zu prüfen,
  • den Ursprungskontakt oder sonstige Beteiligte zu kontaktieren,
  • den Lead erneut in den Marketplace einzustellen,
  • oder den Lead endgültig aus dem Marketplace zu entfernen.

Nach Ablauf von 48 Stunden gilt der Lead grundsätzlich als endgültig gekauft, sofern Förderbuddy nicht ausnahmsweise etwas anderes entscheidet.

9. Prüfung von Rückgaben

Über die Annahme oder Ablehnung einer Rückgabe entscheidet Förderbuddy nach pflichtgemäßem Ermessen.

Eine Rückgabe kann insbesondere angenommen werden, wenn:

  • der Lead offensichtlich unzutreffend war,
  • wesentliche Angaben falsch oder irreführend waren,
  • ein Duplicate vorliegt,
  • der Lead objektiv unbrauchbar war,
  • oder rechtliche Bedenken gegen die Lead-Nutzung bestehen.

Eine Rückgabe kann insbesondere abgelehnt werden, wenn:

  • keine ausreichende Begründung vorliegt,
  • der Lead bereits aktiv genutzt oder kontaktiert wurde,
  • die kaufende Person die Rückgabe missbräuchlich verwendet,
  • oder die behaupteten Mängel nicht nachvollziehbar sind.

Förderbuddy kann zur Beurteilung der Rückgabe den Ablauf dokumentieren, Rückfragen stellen und Feedback von beteiligten Personen einholen.

Die Entscheidung von Förderbuddy über die Annahme oder Ablehnung einer Rückgabe gilt als Marketplace-interne Entscheidung auf Grundlage der jeweils vorliegenden Informationen.

10. Credits

Für bestimmte Marketplace-Funktionen verwendet Förderbuddy ein Credit-System.

Leads können nur gekauft werden, wenn ein ausreichendes verfügbares Credit-Guthaben vorhanden ist.

Ein negatives Credit-Guthaben ist ausgeschlossen.

Credits können aus Paketbestandteilen, Zusatzkäufen, Gutschriften, Provisionen oder sonstigen von Förderbuddy vorgesehenen Quellen stammen.

Soweit Credits als Bestandteil eines gebuchten Leistungsumfangs in regelmäßigen Abständen zur Verfügung gestellt werden, gelten diese nur für den jeweils vorgesehenen Zeitraum und können nach Ablauf verfallen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.

Zusätzlich erworbene oder gesondert gutgeschriebene Credits bleiben grundsätzlich verfügbar, soweit nicht im Einzelfall eine abweichende Regelung vereinbart oder auf der Plattform ausgewiesen wird.

Förderbuddy ist berechtigt, die Credit-Logik, Credit-Kategorien und die Verwendungsmöglichkeiten im Rahmen der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung und Marketplace-Regeln näher auszugestalten.

Credits sind keine gesetzlichen Zahlungsmittel, kein E-Geld und vermitteln keinen allgemeinen Rückzahlungsanspruch, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.

Förderbuddy ist berechtigt, offensichtliche technische Fehlbuchungen, irrtümliche Credit-Zuweisungen oder systembedingte Fehlanzeigen nachträglich zu korrigieren.

11. Provision und Credit-Gutschrift für Lead-Einmelder

Wird ein eingemeldeter Lead nach Ablauf der Rückgabefrist endgültig wirksam gekauft, kann der Lead-Einmelder eine entsprechende Provision oder Credit-Gutschrift erhalten, soweit dies nach dem jeweils gültigen Vergütungsmodell vorgesehen ist.

Die konkrete Höhe, Art und Fälligkeit der Provision oder Gutschrift richtet sich ausschließlich nach den jeweils gültigen Regeln von Förderbuddy.

Förderbuddy ist berechtigt, Provisionen, Gutschriften oder Credit-Zuweisungen zurückzuhalten, abzulehnen, zu korrigieren oder rückgängig zu machen, wenn

  • der Lead unzulässig war,
  • falsche Angaben gemacht wurden,
  • ein Missbrauch vorliegt,
  • rechtliche Zweifel bestehen,
  • oder die Voraussetzungen für eine Vergütung nicht erfüllt sind.

12. Auszahlung zusätzlicher Credits

Soweit Förderbuddy eine Auszahlung von zusätzlichem Credit-Guthaben vorsieht, betrifft dies ausschließlich zusätzliche Credits und nicht jene Credits, die im Rahmen eines Pakets oder Leistungsumfangs standardmäßig für einen bestimmten Zeitraum bereitgestellt werden.

Eine Auszahlung erfolgt nur nach gesonderter Kontaktaufnahme und Prüfung durch Förderbuddy.

Förderbuddy ist berechtigt, zur Prüfung einer Auszahlung zusätzliche Informationen einzuholen und den Hintergrund der Gutschrift, den Nutzungsverlauf und die Einhaltung der geltenden Regeln zu prüfen.

Ein Anspruch auf sofortige oder automatische Auszahlung besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

13. Missbrauch, Spam und unzulässige Leads

Missbrauch des Marketplace ist unzulässig.

Als Missbrauch gelten insbesondere:

  • die Einmeldung falscher, irreführender oder erfundener Leads,
  • Spam oder massenhafte wertlose Einmeldungen,
  • die Einmeldung ohne ausreichende rechtliche Grundlage,
  • die Nutzung unzulässig beschaffter Kontaktdaten,
  • die Umgehung von Marketplace- oder Credit-Regeln,
  • missbräuchliche Rückgaben,
  • kollusive Absprachen zwischen Einmelder und Käufer,
  • Mehrfacheinmeldungen desselben Leads ohne sachliche Grundlage,
  • sowie jedes Verhalten, das den ordnungsgemäßen Marketplace-Betrieb stört oder schädigt.

Förderbuddy ist bei Missbrauch oder Missbrauchsverdacht insbesondere berechtigt,

  • Leads oder Inhalte zu löschen,
  • Leads zurückzustellen,
  • Nachfragen zu stellen,
  • zusätzliche Nachweise zu verlangen,
  • Rückgaben abzulehnen,
  • Credit-Gutschriften oder Provisionen zu verweigern,
  • Credits zu sperren,
  • einzelne Funktionen einzuschränken,
  • Nutzerkonten vorübergehend oder dauerhaft zu sperren,
  • Feedback zum Ablauf einzuholen,
  • sowie weitere sachlich gerechtfertigte Maßnahmen, insbesondere auch rechtliche Schritte, zur Missbrauchsabwehr zu setzen.

Förderbuddy kann Leads oder Nutzeraktivitäten dokumentieren und prüfen, soweit dies zur Qualitätssicherung, Missbrauchsverhinderung, rechtlichen Prüfung oder ordnungsgemäßen Plattformnutzung erforderlich ist.

14. Professioneller Umgang mit Leads

Nutzerinnen und Nutzer, die Leads kaufen oder bearbeiten, haben mit Leads und Ursprungskontakten sorgfältig, freundlich, professionell und unternehmerisch verantwortungsvoll umzugehen.

Gekaufte Leads sind zeitnah und sachgerecht zu bearbeiten.

Eine missbräuchliche, aggressive, unprofessionelle oder rechtswidrige Kontaktaufnahme ist unzulässig.

Förderbuddy ist berechtigt, bei Beschwerden, Auffälligkeiten oder Qualitätsproblemen Nachfragen zu stellen, Feedback einzuholen und geeignete Maßnahmen zu setzen.

15. Kein Erfolg und keine Garantie

Die Einmeldung, Anzeige, der Kauf oder die Bearbeitung eines Leads begründet keine Garantie und keine Zusicherung,

  • dass daraus ein Auftrag entsteht,
  • dass eine Beauftragung erfolgt,
  • dass ein Förderantrag eingereicht wird,
  • dass ein Förderantrag bewilligt wird,
  • oder dass Fördermittel tatsächlich gewährt oder ausbezahlt werden.

Förderbuddy übernimmt keine Garantie für die Qualität, Vollständigkeit, wirtschaftliche Verwertbarkeit oder den Erfolg eines Leads.

16. Datenprüfung, Kontakt und Qualitätssicherung

Förderbuddy ist berechtigt, im Zusammenhang mit Leads, Rückgaben, Missbrauchsverdacht oder Qualitätsfragen Rückfragen an Einmelder, Käufer oder Ursprungskontakte zu richten.

Förderbuddy kann Leads, Rückgaben und Nutzerverhalten zur Qualitätssicherung und Missbrauchsabwehr prüfen und dokumentieren.

Soweit gesetzlich erforderlich, sind Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen zu beachten, insbesondere wenn Daten nicht direkt bei der betroffenen Person erhoben wurden.

17. Haftung

Förderbuddy haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg eines Leads, für die tatsächliche Beauftragung, für die Bewilligung oder Nichtbewilligung von Fördermitteln oder für Entscheidungen Dritter.

Förderbuddy haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit von Lead-Angaben, soweit diese von Nutzerinnen und Nutzern stammen.

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsbedingungen von Förderbuddy.

18. Änderungen der Marketplace-Nutzungsbedingungen

Förderbuddy ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen aus sachlichen Gründen anzupassen, insbesondere bei Änderungen der Plattformfunktionen, des Credit-Systems, des Vergütungsmodells, der Rechtslage oder der Missbrauchslage.

Maßgeblich ist die jeweils bei Nutzung des Marketplace gültige Fassung, soweit dies rechtlich zulässig und transparent kommuniziert ist.

19. Ergänzende Geltung anderer Dokumente

Ergänzend gelten:

  • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Förderbuddy,
  • die Vertragsbedingungen von Förderbuddy,
  • die Datenschutzerklärung von Förderbuddy,
  • sowie allfällige gesonderte Marketplace-, Credit- oder Vergütungsregelungen.