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Tippgeber-Vereinbarung

zwischen

Förder Buddy (nachfolgend "Vermittler")
und
der Person, die dem Förder Buddy einen Tipp gibt (nachfolgend "Tippgeber")

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Punkt 1 Zweck der Vereinbarung

1. Der Tippgeber bringt den Vermittler mit Menschen aus Unternehmen in Kontakt (nachfolgend “Kunde” genannt), die potenziell Interesse an einer Förderung sowie Beratung dazu haben. Ziel ist es, für diese Kunden eine passende Beratung zu vermitteln. 
Der Tippgeber gibt Förder Buddy lediglich einen Hinweis. Auf die Planung, Organisation und Abwicklung des Vertrages zwischen Vermittler, dessen Kooperationspartnern und dem Kunden nimmt er keinen Einfluss. Für eine erfolgreiche Vermittlungstätigkeit erhält der Tippgeber eine Provision.

 

 

Punkt 2 Tippabgabe

1. Die Tippabgabe erfolgt ausschließlich über das bereitgestellte Online-Formular.

2. Nach Abgabe des Tipps wird der gemeldete Kontakt (potenzielle Kunde) vom Vermittler kontaktiert. Voraussetzung für eine weitere Bearbeitung ist, dass der Kontakt seine Einwilligung zur Datenverarbeitung per E-Mail (Double-Opt-in) gibt.

3. Erst mit dieser Bestätigung gilt der Kontakt als potenzieller Lead bzw. Kunde. Danach prüft der Vermittler die Projektabsicht des Kunden und entscheidet über eine Weitergabe an geeignete Förderberater.

4. Ein Anspruch auf Vergütung (Provision an den Tippgeber) entsteht nur bei erfolgreicher Vermittlung und erfolgtem Zahlungseingang beim Vermittler.

 

Punkt 3 Provision

1. Der Tippgeber erhält eine Provision in Höhe von maximal 40 % der Provision, die wiederumdem Vermittler zufließt. Etwaige Einmalzahlungen an den Vermittler sind nicht Bestandteil eines Provisionsanspruches für den Tippgeber. Die Provision kann je nach Berater und Vereinbarung variieren. 

2. Die Auszahlung an den Tippgeber erfolgt erst nach Zahlungseingang der Vermittlungsprovision auf dem Konto des Vermittlers.

3. Der Tippgeber wird nach Zahlungseingang informiert und kann eine ordnungsgemäße Rechnung stellen.

 

Punkt 4 Pflichten des Tippgebers

1. Der Tippgeber verpflichtet sich, nur solche Kontakte zu melden, deren Angaben nach bestem Wissen korrekt sind und bei denen im besten Fall bereits eine Einwilligung zur Weitergabe vorliegt.

2. Der Tippgeber darf keinen direkten Kontakt mit den vermittelten Beratern aufnehmen und nicht selbst Kooperationsbeziehungen oder Geschäftsverhältnisse mit diesen eingehen.

3. Der Tippgeber stellt dem Vermittler alle relevanten Informationen zu den übermittelten Informationen zur Verfügung, Kontaktdaten, einschließlich des Namens, Kontaktdaten und weiterer erforderlicher Angaben.

4. Der Tippgeber gewährleistet, dass die weitergegebenen Daten mit dem Einverständnis der betroffenen Personen/Unternehmen übermittelt werden und die jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen strikt eingehalten werden.

5. Der Tippgeber ist verpflichtet, sämtliche Informationen ausschließlich an den Vermittler weiterzugeben und darf keinen direkten Kontakt ohne Rücksprache und Freigabe zu seinen Kooperationspartnern des Vermittlers aufnehmen. Die Abfrage des aktuellen Status sowie jegliche weitere Kommunikation oder Rückfrage bei den Kooperationspartnern sind ausdrücklich untersagt.

 

Punkt 5 Vertraulichkeit & Datenschutz

Alle Informationen zum Verlauf des Projekts unterliegen der Vertraulichkeit.

1. Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhobenen Daten unterliegen der DSGVO und werden ausschließlich zweckgebunden verwendet.

2. Der Tippgeber bestätigt, die Datenschutzerklärung des Vermittlers zur Kenntnis genommen zu haben.

3. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich nach dokumentierter Einwilligung (Double-Opt-in) durch den Kunden (Lead).

 

Punkt 6 Haftung

Der Vermittler haftet nicht für die Erfolgswahrscheinlichkeit eines gemeldeten Projekts oder die Zahlungsfähigkeit der beteiligten Parteien.

 

Punkt 7 Änderungen/Ergänzungen

Neben diesem Vertrag bestehen keinerlei mündliche oder schriftliche Abreden. Allfällige vor Abschluss dieser Vereinbarung getroffenen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, die im Widerspruch zu diesem Vertrag stehen, verlieren bei Vertragsabschluss ihre Gültigkeit.

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. 

 

Punkt 8 Auslegung/Salvatorische Klausel

1. Überschriften dienen lediglich zur Information und haben für die Auslegung dieser Vereinbarung keinerlei Bedeutung. Die Auslegungsregel des § 915 ABGB wird, soweit sie auf diese Vereinbarung oder einzelne Bestimmungen anwendbar ist, ausdrücklich abbedungen; vielmehr ist bei Unklarheiten ein für alle Vertragspartner ausgewogenes Auslegungsergebnis zu gewinnen.

2. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung  berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

3. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder Teile hiervon unwirksam oder nichtig sein, so führt dies nicht zum gänzlichen Entfall dieser Bestimmung(en), es gelten dann jene Bestimmungen als vereinbart, welche rechtswirksam bzw. gesetzlich zulässig sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sowie der Absicht der Parteien wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommen. Gleiches gilt im Fall einer Vereinbarungs-/Vertragslücke.

 

Punkt 9 Schlussbestimmungen 

1. Es gilt österreichisches Recht.

2. Gerichtsstand ist Wien.

3. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

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Förder Buddy
Stand: Juni 2025

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